objektplanung


der objektgestalterische bereich ist großmaßstäblicher als die ansonsten genannten und beschriebenen fachplanerischen tätigkeiten.
zur objektplanung gehören gemäß hoai grundlagenermittlung, vorentwurf, entwurf, genehmigungsplanung, ausführungsplanung, vorbereiten der vergabe, mitwirkung bei der vergabe, begleitende bauüberwachung und die objektbetreuung.
darüber hinaus ist das erstellen von vorgaben für durchzuführende pflegeleistungen und die bau- und pflegetechnische fachberatung der bauherrschaft im privaten, gewerblichen und öffentlichen bereich ein betätigungsfeld eines landschaftsarchitekten.

die aufgaben sind entsprechend den unterschiedlichen maßstabsebenen und der unterschiedlichen auftraggeberstruktur vielfältig. sie reichen von privatgärten, öffentlichen plätzen, hofbegrünungen, gestaltungen von gewerbeflächen, sport- und spielplätzen, bis hin zur gartendenkmalpflege und renaturierungen im naturschutzbereich.

ist ihnen etwas nicht klar geworden, fragen sie uns.