landschaftsplanung


ist das planungsinstrument von naturschutz und landschaftspflege. sie hat die aufgabe, die in den naturschutzgesetzen des bundes (bundesnaturschutzgesetz) und der länder (landesnaturschutzgesetz) formulierten ziele und grundsätze von naturschutz und landschaftspflege für das jeweilige land (landschaftsprogramm), die jeweilige region (landschaftsrahmenplan), die jeweilige gemeinde (landschaftsplan), in einigen deutschen ländern auch für teile von gemeinden (grünordnungsplan) zu konkretisieren.

die landschaftsplanung ist vorsorgeorientiert und verfolgt einen ganzheitlichen, flächendeckenden ansatz zum schutz, zur pflege, zur entwicklung und soweit erforderlich zur wiederherstellung von natur und landschaft. sie soll dazu beitragen, die leistungsfähigkeit des naturhaushaltes als lebensgrundlage des menschen, zu erhalten bzw. wieder herzustellen und langfristig zu sichern.
der begriff ′landschaft′ ist hier nicht ausschließlich im umgangssprachlichen sinne der freien landschaft zu verstehen, sondern bindet auch landschaftsteile wie dörfer, siedlungen, städte und industriegebiete in die planungsarbeit mit ein. dabei sollen sich funktional voneinander abgrenzende teilräume eines gebietes auch wirtschaftlich entwickeln können. hierdurch kommt der landschaftsplanung neben ihrer ursprünglichen funktion des naturschutzes immer mehr die rolle eines wirtschaftlichen entwicklungsinstruments zu, welches den möglichst ökologisch am besten verträglichen weg sucht und diesen mitgestaltet.

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