bauleitung


die auftraggeberbauleitung wird im gegensatz zu der auftragnehmerbauleitung vom bauherrn zur überwachung der bauleistung des ausführenden unternehmens eingesetzt.
als ’sachwalter des bauherrn‘ übernimmt der planende architekt vorrangig die überwachung und überprüfung der zu erbringenden leistung, koordiniert die gewerke und sonstige beteiligte, steht in direktem kontakt mit dem bauherrn zur klärung technischer fragen und inhaltlicher änderungen während der bauphase und prüft abschlags- und schlussrechnungen im hinblick rechnerischer, sachlicher und fachtechnischer korrektheit.

grundleistungen dieser leistungsphase gemäß hoai sind:

  • koordination der bauausführung als objektüberwachung auf übereinstimmung mit der baugenehmigung, den ausführungsplänen und den leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten regeln der technik und einschlägigen vorschriften
  • koordinieren der an der objektüberwachung fachlich beteiligten
  • führen eines bautagebuches
  • gemeinsames aufmaß mit den bauausführenden unternehmen
  • abnahme der bauleistung und feststellung von mängeln
  • rechnungsprüfung
  • kostenfeststellung
  • überwachung der beseitigung der bei der abnahme der bauleistung festgestellten mängel

besondere, vertraglich zu vereinbarende und nicht in den grundleistungen enthaltene leistungen sind:

  • das aufstellen, überwachen und fortschreiben eines zahlungsplanes
  • das aufstellen, überwachen und fortschreiben von differenzierten zeit-, kosten- oder kapazitätsplänen

ist ihnen etwas nicht klar geworden, fragen sie uns.