die auftraggeberbauleitung wird im gegensatz zu der auftragnehmerbauleitung vom bauherrn zur überwachung der bauleistung des ausführenden unternehmens eingesetzt.
als ′sachwalter des bauherrn′ übernimmt der planende architekt vorrangig die überwachung und überprüfung der zu erbringenden leistung, koordiniert die gewerke und sonstige beteiligte, steht in direktem kontakt mit dem bauherrn zur klärung technischer fragen und inhaltlicher änderungen während der bauphase und prüft abschlags- und schlussrechnungen im hinblick rechnerischer, sachlicher und fachtechnischer korrektheit.
grundleistungen dieser leistungsphase gemäß hoai sind:
besondere, vertraglich zu vereinbarende und nicht in den grundleistungen enthaltene leistungen sind:
ist ihnen etwas nicht klar geworden, fragen sie uns. [kontakt]
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