objektüberwachung


[30% von 100% der teilleistungen]

  • überwachen der ausführung des objekts auf übereinstimmung mit der genehmigung oder zustimmung, den verträgen mit ausführenden unternehmen, den ausführungsplänen, einschlägigen vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten regeln der technik
  • überprüfen von pflanzen- und materiallieferungen
  • abstimmen mit den oder koordinieren der an der objektüberwachung fachlich beteiligten
  • fortschreiben und überwachen des terminplans unter berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablauf- und witterungsbedingter erfordernisse
  • dokumentation des bauablaufs
  • mitwirken beim aufmass mit den bauausführenden unternehmen
  • rechnungsprüfung einschließlich prüfen der aufmaße der ausführenden unternehmen
  • abnahme der bauleistungen unter mitwirkung anderer an der planung und objektüberwachung fachlich beteiligter unter feststellung von mängeln
  • antrag auf behördliche abnahme und teilnahme daran
  • kostenfeststellung nach DIN 276
  • übergabe des objekts einschließlich zusammenstellung und übergabe der erforderlichen unterlagen, zum beispiel bedienungsanleitungen, prüfprotokolle
  • auflisten der gewährungsfristen
  • überwachen der beseitigung der bei der abnahme der bauleistungen festgestellten mängel
  • kostenkontrolle durch überprüfen der leistungsabrechnung der bauausführenden unternehmen im vergleich zu den vertragspreisen und dem kostenanschlag

erläuterung auf grundlage der aktuellen fassung der hoai vom 17.07.2013