objektüberwachung
[30% von 100% der teilleistungen]
- überwachen der ausführung des objekts auf übereinstimmung mit der genehmigung oder zustimmung, den verträgen mit ausführenden unternehmen, den ausführungsplänen, einschlägigen vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten regeln der technik
- überprüfen von pflanzen- und materiallieferungen
- abstimmen mit den oder koordinieren der an der objektüberwachung fachlich beteiligten
- fortschreiben und überwachen des terminplans unter berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablauf- und witterungsbedingter erfordernisse
- dokumentation des bauablaufs
- mitwirken beim aufmass mit den bauausführenden unternehmen
- rechnungsprüfung einschließlich prüfen der aufmaße der ausführenden unternehmen
- abnahme der bauleistungen unter mitwirkung anderer an der planung und objektüberwachung fachlich beteiligter unter feststellung von mängeln
- antrag auf behördliche abnahme und teilnahme daran
- kostenfeststellung nach DIN 276
- übergabe des objekts einschließlich zusammenstellung und übergabe der erforderlichen unterlagen, zum beispiel bedienungsanleitungen, prüfprotokolle
- auflisten der gewährungsfristen
- überwachen der beseitigung der bei der abnahme der bauleistungen festgestellten mängel
- kostenkontrolle durch überprüfen der leistungsabrechnung der bauausführenden unternehmen im vergleich zu den vertragspreisen und dem kostenanschlag
erläuterung auf grundlage der aktuellen fassung der hoai vom 17.07.2013