objektbetreuung
[2% von 100% der teilleistungen]
- objektbegehung zur mängelfeststellung vor ablauf der verjährungsfristen der gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden unternehmen
- fachliche bewertung der innerhalb der verjährungsfristen für gewährleistungsansprüche festgestellten mängel
- überwachen der beseitigung von mängeln, die innerhalb der verjährungsfristen der gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum ablauf von fünf jahren seit abnahme der bauleistungen auftreten
- mitwirken bei der freigabe von sicherheitsleistungen
erläuterung auf grundlage der aktuellen fassung der hoai vom 17.07.2013