objektbetreuung


[2% von 100% der teilleistungen]

  • objektbegehung zur mängelfeststellung vor ablauf der verjährungsfristen der gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden unternehmen
  • fachliche bewertung der innerhalb der verjährungsfristen für gewährleistungsansprüche festgestellten mängel
  • überwachen der beseitigung von mängeln, die innerhalb der verjährungsfristen der gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum ablauf von fünf jahren seit abnahme der bauleistungen auftreten
  • mitwirken bei der freigabe von sicherheitsleistungen

erläuterung auf grundlage der aktuellen fassung der hoai vom 17.07.2013