- objektbegehung zur mängelfeststellung vor ablauf der verjährungsfristen der gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden unternehmen
- überwachen der beseitigung von mängeln, die innerhalb der verjährungsfristen der gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum ablauf von fünf jahren seit abnahme der bauleistungen auftreten
- mitwirken bei der freigabe von sicherheitsleistungen
- systematische zusammenstellung der zeichnerischen darstellungen und rechnerischen ergebnisse des objekt
originaltext der hoai, veröffentlichte fassung vom 14. november 2001
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