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objektbetreuung

  • objektbegehung zur mängelfeststellung vor ablauf der verjährungsfristen der gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden unternehmen
  • überwachen der beseitigung von mängeln, die innerhalb der verjährungsfristen der gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum ablauf von fünf jahren seit abnahme der bauleistungen auftreten
  • mitwirken bei der freigabe von sicherheitsleistungen
  • systematische zusammenstellung der zeichnerischen darstellungen und rechnerischen ergebnisse des objekt

originaltext der hoai, veröffentlichte fassung vom 14. november 2001


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