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ausführungsplanung

  • durcharbeiten der ergebnisse der leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise erarbeitung und darstellung der lösung) unter berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer energien) und landschaftsökologischer anforderungen unter verwendung der beiträge anderer an der planung fachlich beteiligter bis zur ausführungsreifen lösung
  • zeichnerische darstellung des objekts mit allen für die ausführung notwendigen einzelangaben, z.B. endgültige, vollständige ausführungs-, detail- und konstruktionszeichnungen im masstab 1:50 bis 1:1, bei freianlagen je nach art des bauvorhabens im masstab 1:200 bis 1:50, insbesondere bepflanzungspläne mit den erforderlichen textlichen ausführungen
  • bei raumbildenden ausbauten: detaillierte darstellung der räume und raumfolgen im masstab 1:25 bis 1:1, mit den erforderlichen textlichen ausführungen
  • materialbestimmung
  • erarbeiten der grundlagen für die anderen an der planung fachlich beteiligten und integrierung ihrer beiträge bis zur ausführungsreifen lösung
  • fortschreiben der ausführungsplanung während der objektausführung

originaltext der hoai, veröffentlichte fassung vom 14. november 2001


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