- erarbeiten der vorlagen für die nach öffentlich-rechtlichen vorschriften erforderlichen genehmigungen oder zustimmungen einschliesslich der anträge auf ausnahmen und befreiungen unter verwendung der beiträge anderer an der planung fachlich beteiligter sowie noch notwendiger verhandlungen mit behörden
- einreichen dieser unterlagen
- vervollständigen und anpassen der planungsunterlagen, beschreibungen und berechnungen unter verwendung der beiträge anderer an der planung fachlich beteiligter
- bei freianlagen und raumbildenden ausbauten: prüfen auf notwendige genehmigungen, einholen von zustimmungen und genehmigungen
originaltext der hoai, veröffentlichte fassung vom 17.08.2009
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