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genehmigungsplanung

  • erarbeiten der vorlagen für die nach öffentlich-rechtlichen vorschriften erforderlichen genehmigungen oder zustimmungen einschliesslich der anträge auf ausnahmen und befreiungen unter verwendung der beiträge anderer an der planung fachlich beteiligter sowie noch notwendiger verhandlungen mit behörden
  • einreichen dieser unterlagen
  • vervollständigen und anpassen der planungsunterlagen, beschreibungen und berechnungen unter verwendung der beiträge anderer an der planung fachlich beteiligter
  • bei freianlagen und raumbildenden ausbauten: prüfen auf notwendige genehmigungen, einholen von zustimmungen und genehmigungen

originaltext der hoai, veröffentlichte fassung vom 17.08.2009


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