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entwurfsplanung

  • durcharbeiten des planungskonzepts (stufenweise erarbeitung einer zeichnerischen lösung) unter berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (z.B. hinsichtlich rationeller energieverwendung und der verwendung erneuerbarer energien) und landschaftsökologischer anforderungen unter verwendung der beiträge anderer an der planung fachlich beteiligter bis zum vollständigen entwurf
  • integrieren der leistungen anderer an der planung fachlich beteiligter
  • objektbeschreibung mit erläuterung von ausgleichs- und ersatzmassnahmen nach massgabe der naturschutzrechtlichen eingriffsregelung
  • zeichnerische darstellung des gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete, vollständige vorentwurfs- und/oder entwurfszeichnungen (masstab nach art und grösse des bauvorhabens
  • bei freianlagen im masstab 1:500 bis 1:100, insbesondere mit angaben zur verbesserung der biotopfunktion, zu vermeidungs-, schutz-, pflege- und entwicklungsmassnahmen sowie zur differenzierten bepflanzung
  • bei raumbildenden ausbauten: im masstab 1:50 bis 1:20, insbesondere mit einzelheiten der wandabwicklungen, farb-, licht- und materialgestaltung), gegebenenfalls auch detailpläne mehrfach wiederkehrender raumgruppen
  • verhandlungen mit behörden und anderen an der planung fachlich beteiligten über die genehmigungsfähigkeit
  • kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen berechnungsrecht
  • zusammenfassen aller entwurfsunterlagen
  • kostenkontrolle durch vergleich der kostenberechnung mit der kostenschätzung

originaltext der hoai, veröffentlichte fassung vom 14. november 2001


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