entwurfsplanung


[16% von 100% der teilleistungen]

  • erarbeiten der entwurfsplanung auf grundlage der abgestimmten vorplanung unter vertiefung der gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standötlichen, ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen
  • abstimmen der planung mit zu beteiligenden stellen und behörden
  • darstellen der entwurfsplanung mit erforderlichen angaben zu der bepflanzung, zu materialien und ausstattung, zu maßnahmen auf grund rechtlicher vorgaben sowie zum terminlichen ablauf
  • erstellen einer objektbeschreibung mit erläuterungen zu ausgleichs- und ersatzmaßnahmen nach maßgabe der naturschutzrechtlichen eingriffsreglung
  • erarbeiten einer kostenberechnung, zum beispiel nach DIN 276, einschließlich zugehöriger mengenermittlung
  • kostenkontrolle durch vergleich der kostenberechnung auf grundlage der entwurfsplanung mit der im rahmen der vorherigen leistungsphase aufgestellten kostenschätzung
  • zusammenfassen, erläutern und dokumentieren der entwurfsplanungsergebnisse

erläuterung auf grundlage der aktuellen fassung der hoai vom 17.07.2013