entwurfsplanung
[16% von 100% der teilleistungen]
- erarbeiten der entwurfsplanung auf grundlage der abgestimmten vorplanung unter vertiefung der gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standötlichen, ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen
- abstimmen der planung mit zu beteiligenden stellen und behörden
- darstellen der entwurfsplanung mit erforderlichen angaben zu der bepflanzung, zu materialien und ausstattung, zu maßnahmen auf grund rechtlicher vorgaben sowie zum terminlichen ablauf
- erstellen einer objektbeschreibung mit erläuterungen zu ausgleichs- und ersatzmaßnahmen nach maßgabe der naturschutzrechtlichen eingriffsreglung
- erarbeiten einer kostenberechnung, zum beispiel nach DIN 276, einschließlich zugehöriger mengenermittlung
- kostenkontrolle durch vergleich der kostenberechnung auf grundlage der entwurfsplanung mit der im rahmen der vorherigen leistungsphase aufgestellten kostenschätzung
- zusammenfassen, erläutern und dokumentieren der entwurfsplanungsergebnisse
erläuterung auf grundlage der aktuellen fassung der hoai vom 17.07.2013