architektenhonorar für planungsleistungen

die vergütung unserer planungsleistungen orientiert sich gemäss den vorgaben der hoai an der bausumme. grundsätzlich kann man als richtwert für die höhe des honorars ca. 10 – 25% der baukosten bei 100% der zu erbringenden teilleistungen heranziehen.

100% der teilleistungen beinhalten folgende neun leistungsphasen:

1. grundlagenermittlung
2. vorplanung
3. entwurfsplanung
4. genehmigungsplanung
5. ausführungsplanung
6. vorbereitung der vergabe
7. mitwirkung an der vergabe
8. objektüberwachung
9. objektbetreuung

selbstverständlich betreuen wir ihre baumassnahme nach bedarf auch gerne in einzelnen der oben aufgeführten leistungsphasen. in diesem fall werden nur die hierfür anfallenden planungskosten abgerechnet. sollten sie ein pauschaliertes honorarangebot wünschen, ist dies nach absprache ebenfalls möglich.

entstehende planungskosten sollten sie nicht als reine zusatzkosten betrachten. durch exakte planung, einholung vergleichbarer angebote und professionelle baubetreuung amortisieren sich diese im regelfall.

die anforderung eines honorarangebotes ist für sie in jedem fall unverbindlich und kostenfrei.